§ 1 und § 2 der Satzung des Ortsvereins

§ 1 - Name, Kennzeichen, Bereich

(1) Der Verein führt als Mitgliedsverband des Deutschen Roten Kreuzes, Kreisverband Coesfeld e. V., den Namen "Deutsches Rotes Kreuz, Ortsverein Ascheberg-Davensberg e. V. " .
 

(2) Er hat seinen Sitz in Ascheberg.
 

(3) Sein Kennzeichen ist das völkerrechtlich anerkannte und geschützte rote Kreuz auf weißem Grund.


(4) Sein Tätigkeitsbereich umfaßt das Gebiet Ascheberg-Davensberg.


(5) Die Satzung des Ortsvereines darf der Satzung des Deutschen Roten
Kreuzes und der Satzung des DRK-Landesverbandes Westfalen-Lippe e. V.
sowie der Satzung des Kreisverbandes Coesfeld e. V. nicht entgegenstehen.

§ 2 - Aufgaben

Der Ortsverein arbeitet nach den Bestimmungen der Genfer Rotkreuz-Abkommen und nach den Grundsätzen der Internationalen Rotkreuz-Konferenzen.
Er ist als Glied des als Spitzenverband der Freien Wohlfahrtspflege anerkannten Deutschen Roten Kreuzes tätig und wirkt mit an der Durchführung der dem Deutschen Roten Kreuz obliegenden und diesem durch die Genfer Rotkreuz-Abkommen übertragenen Angelegenheiten.

Dem Ortsverein können daher folgende Aufgaben obliegen:

I.          

  1. Mitwirkung beim Schutz der Zivilbevölkerung
  2. Hilfe für Opfer bewaffneter Konflikte
  3. Mitwirkung beim Sanitätsdienst der Bundeswehr
  4. Suchdienst, Tätigkeit des Amtlichen Auskunftsbüros nach den Genfer Rotkreuz-Abkommen, Mitwirkung bei der Familienzusammenführung und bei den mit diesen Aufgaben zusammenhängenden Hilfsaktionen
  5. Verbreitung der Kenntnisse der Genfer Rotkreuz-Abkommen

II.

  1. Krankenpflege
  2. Krankentransport und Rettungsdienst
  3. Blutspendedienst
  4. Katastrophenschutz und Katastrophenhilfe
  5. Erste Hilfe bei Notständen und Unglücksfällen
  6. Ausbildung der Bevölkerung in Erster Hilfe und im Gesundheitsdienst

III.

  1. Sozialarbeit, insbesondere für Kinder, Jugendliche, Mütter, alte Menschen, Kranke und Behinderte
  2. Gesundheitsdienst und vorbeugende Gesundheitspflege
  3. Jugendhilfe, Jugendbildung

IV.

  1. Unterhaltung caritativer Einrichtungen und Ausbildungsstätten für Erwachsene, Jugendliche und Kinder
  2. Unterhaltung von Tageseinrichtungen für Kinder nach dem Kindergartengesetz

V. Ausbildung der ehrenamtlichen und hauptamtlichen Kräfte

VI. Mittelbeschaffung

VII. Werbung für die Aufgaben des Roten Kreuzes in der Bevölkerung

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