
(1) Der Verein führt als Mitgliedsverband des Deutschen Roten Kreuzes, Kreisverband Coesfeld e. V., den Namen "Deutsches Rotes Kreuz, Ortsverein Ascheberg-Davensberg e. V. " .
 
(2) Er hat seinen Sitz in Ascheberg.
 
(3) Sein Kennzeichen ist das völkerrechtlich anerkannte und geschützte rote Kreuz auf weißem Grund.
(4) Sein Tätigkeitsbereich umfaßt das Gebiet Ascheberg-Davensberg.
(5) Die Satzung des Ortsvereines darf der Satzung des Deutschen Roten
Kreuzes und der Satzung des DRK-Landesverbandes Westfalen-Lippe e. V.
sowie der Satzung des Kreisverbandes Coesfeld e. V. nicht entgegenstehen.
Der Ortsverein arbeitet nach den Bestimmungen der Genfer Rotkreuz-Abkommen und nach den Grundsätzen der Internationalen Rotkreuz-Konferenzen.
Er ist als Glied des als Spitzenverband der Freien Wohlfahrtspflege anerkannten Deutschen Roten Kreuzes tätig und wirkt mit an der Durchführung der dem Deutschen Roten Kreuz obliegenden und diesem durch die Genfer Rotkreuz-Abkommen übertragenen Angelegenheiten.
Dem Ortsverein können daher folgende Aufgaben obliegen:
I.
II.
III.
IV.
V. Ausbildung der ehrenamtlichen und hauptamtlichen Kräfte
VI. Mittelbeschaffung
VII. Werbung für die Aufgaben des Roten Kreuzes in der Bevölkerung